Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jedes mal mit nicht eine größere anzahl wie alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 kilometer pro stunde, einer https://motorradf-hrerschein-kais74958.blogars.com/31358001/eine-geheimwaffe-für-copyright-machen-kaiserslautern